AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch in einem Restaurant der Pointbreak Group.

I. GELTUNGSBEREICH

1  Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast/Kunden (nachfolgend "Gast") und der Pointbreak Events GmbH (nachfolgend "Pointbreak") als Betreiberin des Gastronomiebetriebs "Fondue Chalet" (nachfolgend "Restaurant") für dessen Benutzung durch den Gast.

2  Sollte das Restaurant über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, tritt in den nachfolgenden AGB diese juristische Person an die Stelle von Pointbreak.

3  Diese AGB kommen nur zur Anwendung, wenn die erstmalige Reservation im Gastrobetrieb für eine Gruppe von 10 und mehr Personen getätigt wird. Sie bleiben in Kraft, wenn danach die Gruppenanzahl unter 10 Personen fällt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS / LEISTUNGSUMFANG

4  Ein Vertrag zwischen dem Gast und Pointbreak kommt durch die Bestätigung der durch den Gast getätigten Reservation zustande (nachfolgend "Reservationsbestätigung"), vorbehältlich der Leistung einer Vorauszahlung im Sinne von Rz 10 dieser AGB.

5  Der Umfang der von Pointbreak zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Reservationsbestätigung im entsprechenden Restaurant.

6  Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum. Davon abweichende einzelvertragliche Abreden bleiben vorbehalten.

III. PREISE / ZAHLUNGSPFLICHT / VORAUSZAHLUNGEN

7  Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

8  Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zu bezahlen. Nach Vereinbarung und ab einem Reservationsbetrag von mind. CHF 1‘500 ist eine Zahlung per Rechnung möglich. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Anschliessend folgt ein Verzugszins von 5%.

9  Pointbreak steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit EC,- Visa,- oder Master Card oder Gutschein erfolgen.

10  Pointbreak hat das Recht, von den Gästen mit der Reservationsbestätigung eine Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehältlich einer abweichenden einzelvertraglichen Abrede beträgt die Vorauszahlung 30% der Konsumationsvolumen (gemäss Vorbestellung) der Reservation. Die Vorauszahlung ist von der, die Reservation tätigende Person geschuldet und zahlbar innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt der Reservationsbestätigung.

IV. NACHTRÄGLICHE ANPASSUNGEN DER RESERVATION BZW. LEISTUNGEN GEMÄSS RESERVATION

A. Veränderung der Gästeanzahl gegenüber der bestätigten Reservation

11 Verringert sich die effektive Anzahl Gäste um weniger als 10% gegenüber der in der Reservationsbestätigung angegebenen Anzahl, erfolgt die Verrechnungen der Leistungen von Pointbreak nach der effektiven Teilnehmerzahl.

[Beispiel: Reservation für 10 Personen und es erscheinen nur 9 Personen: Verrechnung der effektiv durch die Pointbreak erbrachten Leistungen erfolgt nur für 9 Personen.]

12  Verringert sich die effektive Anzahl Gäste um mehr als 10% gegenüber der in der Reservationsbestätigung angegebenen Anzahl, ist für jeden fehlenden Gast (zwischen der effektiven Anzahl und der 10%-Abweichung zur Reservation) eine Entschädigung von CHF 50 geschuldet. Die, die Reservation tätigende Person verpflichtet sich, diese Entschädigung zu bezahlen. Vorbehalten bleiben die Annullationsbestimmungen gemäss Rz 15 ff. dieser AGB.

[Beispiel: Reservation für 10 Personen und es erscheinen nur 5 Personen: Verrechnung der effektiv durch die Pointbreak erbrachten Leistungen erfolgt nur für 5 Personen. Für 4 Personen ist eine Entschädigung von CHF 50 pro Person geschuldet, mithin CHF 200].

13  Erscheinen trotz bestehender Reservationsbestätigung keine Gäste, so gilt die Regelung gemäss Rz 12 dieser AGB. Vorbehalten bleiben die Annullationsbestimmungen gemäss Rz 15 ff. dieser AGB.

[Beispiel: Reservation für 10 Personen und es erscheint niemand: Für 9 Personen ist eine Entschädigung von CHF 50 pro Person geschuldet, mithin CHF 450].

B. Annullationsbestimmungen

14  Die Annullationserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

15  Bei einer Reservation von 1-10 Personen ist eine kostenlose Annullation möglich, sofern die Annullationserklärung fünf Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbezug um 12.00 Uhr bei Pointbreak oder dem Restaurant eingeht.

16  Bei einer Reservation von 11 oder mehr Personen ist eine kostenlose Annullation möglich, sofern die Annullationserklärung 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbezug um 12.00 Uhr bei Pointbreak oder dem Restaurant eingeht.

17  Nach Ablauf der vorstehend genannten Fristen ist eine kostenlose Annullation der Reservation nicht mehr möglich. Diesfalls gelten die Bestimmungen gemäss Rz 11 - 13 dieser AGB.

C. Rücktritt durch Pointbreak

18  Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Die Rücktrittserklärung ist rechtswirksam erfolgt, sofern sie einer in der Reservation genannten Person, einschliesslich der die Reservation getätigten Person, zugeht.

19  Pointbreak ist berechtigt, bis 30 Tage vor der vereinbarten Leistungserbringung durch einseitige Rücktrittserklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

20  Pointbreak ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen jederzeit durch einseitige Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründen geltend insbesondere (nicht abschliessend):

  1. -  Wenn die vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt und/oder Epidemien/Pandemien oder aus anderen, durch Pointbreak nicht zu vertretenden Gründen, objektiv nicht erbracht werden können.

  2. -  Wenn die Reservation unter falschen und/oder irreführenden Angaben (z.B. zu den Personen der Gäste oder dem Veranstaltungszweck etc.) getätigt wurde.

  3. -  Wenn Pointbreak begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch die Gäste die Sicherheit oder das Ansehen bzw. den Ruf des Restaurants beeinträchtigen kann.

  4. -  Wenn der Gast zahlungsunfähig scheint.

  5. -  Wenn der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder in direktem oder indirektem Zusammenhang

  6. mit sektiererischem, sexistischem, rassistischem, rechtsradikalem oder ähnlichem Gedankengut steht.

21  Durch den Rücktritt ist Pointbreak von der Erbringung sämtlicher vereinbarter Leistungen befreit.

22  Bei einem Rücktritt gemäss Rz 19-20 dieser AGB erwächst dem Gast bzw. der die Reservation tätigende Person kein Anspruch auf Schadenersatz und /oder entgangenen Gewinn. Bei einem Rücktritt gemäss Rz 20 dieser AGB bleibt die Entschädigung für die gebuchten Leistungen grundsätzlich geschuldet.

V. SPEISEN UND GETRÄNKE

23  Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten etc.) kann hierüber eine anderweitige Vereinbarung getroffen werden. Ein einem solchen Fall ist Pointbreak berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld zu verlangen. Eine solche Vereinbarung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

24  Ab einer Reservation von 15 oder mehr Personen ist zwingend eine Vorbestellung zu tätigen.

VI. HAFTUNG

25  Pointbreak bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Pointbreak haftet nicht für die durch Gäste/Dritten eingebrachten Gegenstände. Pointbreak lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von durch Gäste/Dritte eingebrachte Gegenstände ab.

26  Der Gast haftet gegenüber Pointbreak für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass Pointbreak dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

27  Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen von Pointbreak an Dritte. Eltern haften für Ihre Kinder.

28  Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte, gemeinsam mit dem Gast, Pointbreak gegenüber solidarisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

VII. GUTSCHEINE

29  Gutscheine, ausgestellt durch Pointbreak oder das Restaurant, verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind räumlich und sachlich ausschliesslich auf das Restaurant beschränkt, welches auf dem Gutschein bezeichnet wird.

30  In zeitlicher Hinsicht ist der Gutschein nur in derjenigen Saison einlösbar, für welchen er ausgestellt wurde.

31  Der Gutschein gibt dem Gast keinen Anspruch, dass es im Zeitraum, in welchem er einlösbar wäre, freie Plätze gibt und der Gutschein auch effektiv eingelöst werden kann. Eine Reservation ist auch mit Gutschein zwingend notwendig.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

32  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

33  Der Gast anerkennt den Sitz von Pointbreak für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Leistungen als Gerichtsstand. Anwendbar ist das Schweizer Recht.